Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ENERGY PORTS BV
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Energy Ports B.V., Saturnusstraat 95, 2516AG Den Haag, Niederlande, Handelskammer-Nummer: 91991951
2. DEFINITIONEN UND INTERPRETATION
In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Begriffe mit einem großgeschriebenen Anfangsbuchstaben die in Anhang 1 (Definitionen) beschriebene Bedeutung.
3. GELTUNGSBEREICH UND ANWENDBARKEIT
3.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für jedes Angebot und jede Vereinbarung, sofern im Angebot oder in der Vereinbarung nicht ausdrücklich davon abgewichen wird. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen und den Bestimmungen in einem Angebot oder einer Vereinbarung haben die Bestimmungen des Angebots oder der Vereinbarung Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Garantiebedingungen und den anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben die Garantiebedingungen Vorrang.
3.2 Die Anwendbarkeit allgemeiner Einkaufsbedingungen oder anderer von einem Kunden verwendeter allgemeiner Geschäftsbedingungen auf ein Angebot oder eine Vereinbarung (unabhängig davon, ob diese Bedingungen in einer Bestellung, Rechnung oder in einer Korrespondenz zwischen den Parteien erwähnt werden oder sich aus Handel, Gewohnheit oder Gewohnheit, Praxis oder Geschäftsgang ergeben) ist ausgeschlossen, sofern diese Bedingungen nicht ausdrücklich schriftlich von Energy Ports akzeptiert werden.
3.3 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde im Rahmen jedes Angebots und jeder Vereinbarung in Ausübung seines Berufs oder Geschäfts und nicht als Verbraucher handelt.
3.4 Energy Ports kann diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit ändern und unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Kunden rechtzeitig darüber zu informieren (was eine allgemeine Mitteilung über die Website beinhalten kann). Solche Änderungen gelten auch für Angebote und Vereinbarungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Änderungen abgegeben oder geschlossen werden. Jede Änderung einer Vereinbarung nach ihrem Abschluss muss von den bevollmächtigten Vertretern jeder Vertragspartei schriftlich vereinbart werden.
3.5 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder eines Vertrags ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen nicht berührt. In diesem Fall verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um eine solche ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung umgehend durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die so weit wie möglich der ursprünglichen Absicht entspricht. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels, das in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einem Vertrag oder geltendem Recht vorgesehen ist, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder einen Verzicht auf andere Rechte oder Rechtsmittel dar, und keine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus.
4. ANGEBOT UND VEREINBARUNG (EN)
4.1 Jedes Angebot, auch wenn es eine Annahmefrist enthält, ist Energy Ports erst verbindlich, nachdem ein Vertrag gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abgeschlossen wurde.
4.2 Ein Angebot erlischt automatisch, wenn die Produkte, die Teil des Angebots sind, nicht mehr zum Kauf verfügbar sind und wenn das Angebot vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum der Angebotsabgabe oder einer anderen im Angebot angegebenen Annahmefrist angenommen wird.
4.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Informationen, die Energy Ports von oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt werden, und erkennt an und stimmt zu, dass Energy Ports sich bei der Erstellung eines Angebots oder einer Vereinbarung auf diese Informationen verlassen kann.
4.4 Unbeschadet der Bestimmungen von 4.3 und den nachfolgenden Bestimmungen unternimmt Energy Ports angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die in einem Angebot bereitgestellten Informationen vollständig und korrekt sind, ist jedoch nicht an offensichtliche Fehler oder Druckfehler in einem Angebot gebunden.
4.5 Energy Ports unternimmt angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass Bilder von Produkten und allgemeine Informationen über Produkte auf seiner Website (einschließlich in Broschüren und Produktdokumentationen, die Energy Ports über seine Website oder auf andere Weise zur Verfügung stellt) eine genaue Darstellung des Produkts vermitteln, haftet jedoch nicht für Abweichungen der tatsächlichen Produkte von diesen Bildern oder Informationen.
4.6 Der Kunde kann schriftliche Bestellungen für die Lieferung von Produkten einreichen und verwendet gegebenenfalls das von Energy Ports für solche Bestellungen vorgeschriebene Formular.
4.7 Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem der Kunde ein Angebot schriftlich angenommen oder eine schriftliche Bestellung für Produkte bei Energy Ports eingereicht hat und (a) eine solche Annahme oder Bestellung von einem autorisierten Vertreter von Energy Ports schriftlich bestätigt wurde oder (b) Energy Ports nachweislich mit der Lieferung der Produkte im Rahmen des Angebots oder der Bestellung begonnen hat.
4.8 Bevor Energy Ports die Bestellung bestätigt hat, kann der Kunde eine Bestellung stornieren oder ändern, indem er Energy Ports schriftlich über eine solche Stornierung oder Änderung informiert. Eine Stornierung oder Änderung, nachdem Energy Ports dies bereits bestätigt hat, kann von Energy Ports abgelehnt oder nach Ermessen von Energy Ports unter der Bedingung akzeptiert werden, dass der Kunde Energy Ports die Kosten erstattet, die Energy Ports für diesen Zweck entstanden sind.
5. LIEFERUNG
5.1 Sofern in einer Vereinbarung nicht anders angegeben, liefert Energy Ports die Produkte ab Werk (Incoterms 2020) in geeigneter Verpackung an den Ort, den Energy Ports dem Kunden in der Vereinbarung oder auf andere Weise schriftlich mitgeteilt hat. Für den Fall, dass die Lieferung durch Energy Ports an einen Standort des Kunden vereinbart wurde, ist Energy Ports unabhängig von den gewählten Incoterms und sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, berechtigt, alle Kosten für Export- und Einfuhrzölle und Transport (einschließlich Transportversicherung) zu berechnen, die für die Lieferung der Produkte an den Kunden anfallen.
5.2 Energy Ports ist berechtigt, die Produkte im Rahmen einer Vereinbarung in Teilen zu liefern und die Zahlung für eine Teillieferung zu verlangen, bevor mit der nächsten Teillieferung fortgefahren wird.
5.3 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Produkte geht mit der Lieferung der Produkte gemäß Artikel 5.1 auf den Kunden über. Das rechtliche Eigentum an den Produkten geht erst auf den Kunden über, wenn der Kunde den für die Produkte fälligen Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegen die betreffenden Produkte einem Eigentumsvorbehalt und (i) der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte nicht weiterverarbeitet oder verkauft werden, dass sie als von Energy Ports stammend erkennbar bleiben, auf den Vertrag, unter dem sie gekauft wurden, rückverfolgbar sind und in den Unterlagen und Konten des Kunden als Eigentum von Energy Ports ausgewiesen sind. und (ii) der Kunde muss Folgendes bereitstellen jegliche angemessene Zusammenarbeit mit Energy Ports (einschließlich des Zugangs zu Gebäuden, die vom Kunden kontrolliert werden), um die Produkte zu identifizieren und zurückzuholen, falls der Kunde mit der Bezahlung dieser Produkte in Verzug gerät. Wenn Energy Ports aufgrund eines Beitritts, einer Verwechslung, einer Spezifikation oder einer Übertragung nicht in der Lage ist, die Produkte zurückzuholen, ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die neu entstandenen Gegenstände an Energy Ports verpfändet werden.
5.4 Wenn ein Dritter die Produkte, die gemäß Artikel 5.3 unter Eigentumsvorbehalt stehen, pfändet oder Rechte daran begründen oder geltend machen will, ist der Kunde verpflichtet, Energy Ports unverzüglich darüber zu informieren.
5.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Transportdokumente (Liefernachweis) für die gelieferten Produkte zu erhalten und zu unterzeichnen und jede Lieferung von Produkten zu überprüfen, indem er eine Inspektion durchführt: (a) auf die Richtigkeit der (Arten von) Produkten und Modellen, die im Vergleich zum Vertrag geliefert wurden, (b) auf die Richtigkeit der gelieferten Mengen im Vergleich zum Vertrag und (c) der Produkte im Vergleich zu den Spezifikationen. Wenn der Kunde die Lieferung nicht entgegennehmen kann, kann der Kunde mit Energy Ports vereinbaren, dass Energy Ports die Lieferung vor der Haustür des Kunden abstellen oder auf ein Nachbargrundstück liefern kann. Ist dies nicht möglich oder hat Energy Ports triftige Gründe, die Lieferung nicht an einen solchen alternativen Ort zu liefern, nimmt Energy Ports die gesamte Lieferung zurück.
5.6 Der Kunde muss Energy Ports innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Lieferung über alle sichtbaren Mängel informieren, die sich aus der gemäß Artikel 5.5 durchgeführten Inspektion ergeben, und angemessene Beweise (z. B. Fotos oder Videoaufzeichnungen) für die Mängel beifügen. Für den Fall, dass der Kunde Energy Ports nicht innerhalb der oben genannten Frist über die Mängel informiert, gelten die gelieferten Produkte, unbeschadet der Gewährleistungsverpflichtungen von Energy Ports aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, als vom Kunden akzeptiert. Im Falle eines Mangels, der gemäß diesem Artikel 5.6 gemeldet wird, behebt Energy Ports, soweit dies für diesen Mangel verantwortlich ist, und vorbehaltlich der Garantiebedingungen den Mangel auf eigene Kosten, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich und durchführbar ist.
5.7 Der Kunde erstattet Energy Ports alle angemessenen Kosten, die Energy Ports dadurch entstehen, dass der Kunde die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort erhält (einschließlich der Kosten für die Rücksendung der Produkte). Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass zurückgesandte Produkte, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, von Energy Ports nicht vorübergehend für den Kunden aufbewahrt werden und dass Energy Ports diese Produkte nach eigenem Ermessen vernichten, weiterverkaufen oder anderweitig entsorgen kann.
5.8 Gelieferte Produkte können nur innerhalb von 4 (vier) Wochen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung und nur nach schriftlicher Genehmigung durch Energy Ports an Energy Ports zurückgesandt werden, wobei Energy Ports die geltenden Anforderungen für eine Rücksendung und die Kosten für die Rücksendeabwicklung spezifiziert. Alle Kosten für eine Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Rücksendung ist auf einen Fehler zurückzuführen, der Energy Ports zuzuschreiben ist. Alle Produkte, für die eine Rücksendung beantragt wird, müssen in einer ungeöffneten, vollständigen und originalen Verpackung sein.
6. BEDINGUNGEN UND VERZÖGERUNGEN
6.1 Energy Ports unternimmt angemessene Anstrengungen, um Produkte an dem zwischen den Parteien in oder gemäß der Vereinbarung vereinbarten Datum zu liefern. Sofern zwischen den Parteien jedoch nicht ausdrücklich oder anderweitig schriftlich vereinbart, (a) gilt ein solcher Liefertermin als voraussichtliches Datum und nicht als Frist, und (b) die Nichteinhaltung eines Liefertermins berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung für Schäden oder Kosten, die sich aus einer solchen Verzögerung ergeben.
6.2 Unbeschadet des Artikels 6.1 wird jede Partei, sobald sie davon Kenntnis erlangt, die andere Partei unverzüglich über alle Umstände informieren, die zu einer Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Vereinbarung führen oder führen könnten.
7. PREIS UND BEZAHLUNG
7.1 Alle Preise für Produkte sind in Euro ab Werk (Incoterms 2020) angegeben und sind in Euro zu zahlen. Soweit die Parteien vereinbart haben, dass Energy Ports die fälligen Beträge in einer anderen Währung als dem Euro in Rechnung stellt, werden die Rechnungsbeträge in der jeweiligen Landeswährung unter Verwendung des von der Europäischen Zentralbank am Tag der Rechnungsstellung veröffentlichten Wechselkurses berechnet.
7.2 Alle im Rahmen einer Vereinbarung fälligen Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern, Export- und Einfuhrzölle sowie andere Steuern und Abgaben, die (mit Ausnahme der Steuern auf die Einnahmen von Energy Ports) vom Kunden zu tragen sind, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn solche Steuern (mit Ausnahme der Umkehrung der Mehrwertsteuer) bei der Lieferung von Produkten im Rahmen einer Vereinbarung fällig sind, zahlt der Kunde Energy Ports zusätzlich zu den Preisen für die Produkte einen Betrag in Höhe der anfallenden Steuern gegen Ausstellung einer Rechnung, die gemäß den geltenden Steuervorschriften angemessen und gültig ist. Die Parteien arbeiten zusammen, um die Mehrwertsteuer oder andere Steuern und Abgaben, die im Zusammenhang mit einer Vereinbarung zu zahlen sind, so gering wie möglich zu halten, soweit gesetzlich zulässig.
7.3 Der Kunde hat die fälligen Beträge vollständig, ohne Verrechnung, Abzug oder Einbehaltung, in der Währung, in der sie in Rechnung gestellt werden, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem Rechnungsdatum oder einer anderen im Vertrag vereinbarten oder auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das angegebene Bankkonto von Energy Ports zu zahlen. Energy Ports ist jederzeit berechtigt, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung für Produkte oder eine Sicherheitsleistung für die Zahlung zu verlangen.
7.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Energy Ports in Verzug, ist Energy Ports berechtigt und verpflichtet, Zahlung zu verlangen, und der Kunde ist verpflichtet, unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe Folgendes zu zahlen: (i) die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte oder, falls anders gewählt, die Höchstzinsen, die nach dem auf (die Grundlage des) Vertrags anzuwendenden Recht zulässig sind, wobei die Zinsen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung berechnet werden und (ii) die außergerichtlichen Inkassokosten aller Beträge aufgrund von Energieanschlüssen. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden im Rahmen einer Vereinbarung ist Energy Ports außerdem berechtigt, die (weitere) Erfüllung aller Verpflichtungen aus allen Verträgen auszusetzen, bis der Kunde allen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
7.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, Beträge, die er Energy Ports im Rahmen einer Vereinbarung schuldet, mit Beträgen zu verrechnen, die Energy Ports dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien schuldet.
7.6 Energy Ports kann nach eigenem Ermessen und jederzeit einseitig (die Produktion von) Produkten einstellen oder ändern und die Katalogpreise oder die Spezifikationen der Produkte, die vom Kunden zum Kauf angeboten werden, ändern. Energy Ports unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Kunden rechtzeitig im Voraus schriftlich (auch durch eine allgemeine Mitteilung über seine Website oder sein Kundenkonto) über solche wesentlichen Änderungen zu informieren. Eine solche Änderung der Produkte, Spezifikationen und Katalogpreise wirkt sich nicht auf Bestellungen aus, die von Energy Ports bestätigt wurden und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung gültig sind, es sei denn, (i) zwischen den Parteien wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder (ii) ein Faktor, auf dem der Preis beruhte, ändert sich zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem Lieferdatum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen in (a) der Vereinbarung, (b) den Spezifikationen oder (c) den Arbeitskosten, roh Materialpreise, Steuern und andere gesetzliche Abgaben oder Verpflichtungen.
8. BERATUNG, ANLEITUNG, SCHULUNG UND UNTERSTÜTZUNG
8.1 Energy Ports kann Ratschläge, Anweisungen, Schulungen und Support in Bezug auf Design, Kauf, Installation, Wartung oder Verwendung der Produkte anbieten. Energy Ports unternimmt angemessene Anstrengungen, um solche Ratschläge, Anweisungen, Schulungen und Unterstützung mit dem Fachwissen, der Expertise und der Sorgfalt von Energy Ports bereitzustellen, die vernünftigerweise von einem gewissenhaften, qualifizierten und erfahrenen Dienstleister erwartet werden können. Der Kunde ist jedoch allein dafür verantwortlich, dass er diese Ratschläge, Anweisungen, Schulungen und Unterstützung sowie alle damit verbundenen Spezifikationen, Berechnungen, Zeichnungen, Designs und sonstigen Informationen nutzt und sich darauf verlässt.
8.2 Energy Ports kann zwar Anleitungen und Anleitungen sowie (Software-) Tools für die Installation von Produkten, die Berechnung der Tragfähigkeit sowie die Installation und Wartung der Produkte bereitstellen, ist jedoch niemals an der Installation der Produkte beteiligt, und der Kunde ist allein verantwortlich für diese Inspektion, Berechnungen, Installation und Wartung, einschließlich der Validierung dieser Anleitungen und Anweisungen sowie der Ergebnisse der oben genannten Maßnahmen. Weder der Kunde noch eine andere Partei können aus solchen Ratschlägen, Anleitungen oder Anweisungen von Energy Ports irgendwelche Rechte ableiten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) von Energy Ports durchgeführte Berechnungen.
8.3 Der Kunde stellt Energy Ports und seine verbundenen Unternehmen hiermit schadlos und hält sie schadlos von allen Verlusten, die ihnen aufgrund von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verwendung von Konstruktionen, Zeichnungen, Berechnungen oder anderen Hilfsmitteln entstehen, die Energy Ports im Zusammenhang mit den Produkten zur Verfügung gestellt hat.
8.4 Für den Fall, dass Energy Ports einen Dritten mit der Inspektion eines Standorts beauftragt, um die Ursache von Mängeln festzustellen, ist Energy Ports berechtigt, dem Kunden oder einer anderen für die Installation der Produkte verantwortlichen Partei alle angemessenen Kosten für eine solche Inspektion in Rechnung zu stellen, falls der dritte Inspektor feststellt, dass die Ursache der Mängel in einem Installationsfehler oder einer anderen Nichtbeachtung der Anweisungen, Richtlinien oder Ratschläge von Energy Ports im Zusammenhang mit der Verwendung der Produkte liegt.
8.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Transportdokumente (Liefernachweis) für die gelieferten Produkte zu erhalten und zu unterzeichnen und jede Lieferung von Produkten zu überprüfen, indem er eine Inspektion durchführt: (a) auf die Richtigkeit der (Arten von) Produkten und Modellen, die im Vergleich zum Vertrag geliefert wurden, (b) auf die Richtigkeit der gelieferten Mengen im Vergleich zum Vertrag und (c) der Produkte im Vergleich zu den Spezifikationen. Wenn der Kunde die Lieferung nicht entgegennehmen kann, kann der Kunde mit Energy Ports vereinbaren, dass Energy Ports die Lieferung vor der Haustür des Kunden abstellen oder auf ein Nachbargrundstück liefern kann. Ist dies nicht möglich oder hat Energy Ports triftige Gründe, die Lieferung nicht an einen solchen alternativen Ort zu liefern, nimmt Energy Ports die gesamte Lieferung zurück.
9. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
9.1 Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, liegen alle geistigen Eigentumsrechte an und an den Produkten, den Energy Ports-Marken und allen anderen Werken, Materialien (einschließlich Software) oder Dokumentationen, die Energy Ports im Rahmen einer Vereinbarung zur Verfügung stellt (auch wenn Energy Ports auf eigene Kosten für den Kunden entwickelt hat) oder von Energy Ports bei der Erfüllung einer Vereinbarung verwendet werden, einschließlich aller Verbesserungen, Übersetzungen, Änderungen oder abgeleiteten Arbeiten, die sich darauf beziehen, ausschließlich Energy Ports oder seine dritte Partei Lizenzgeber. Sofern in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt Energy Ports dem Kunden keine Lizenz, kein Recht oder Interesse an diesen geistigen Eigentumsrechten oder eine Übertragung dieser Rechte.
9.2 Der Kunde darf keines der Produkte verändern, die auf, in oder in Verbindung mit den Produkten verwendeten Energy Ports-Marken beschädigen, entfernen, verbergen oder anderweitig verändern und darf keine anderen Marken oder Kennzeichnungen als die Energy Ports-Marken auf einem Produkt anbringen. Darüber hinaus darf der Kunde (i) nicht in einer Weise handeln, die die geistigen Eigentumsrechte von Energy Ports ungültig macht oder mit ihnen unvereinbar ist oder die Unterscheidungsmerkmale der Energy Ports-Marken oder den Ruf oder den Firmenwert von Energy Ports in dieser Hinsicht oder den Geschäfts- oder Handelsnamen von Energy Ports schädigen könnte, noch (ii) der Gültigkeit der Energy Ports-Marken widersprechen oder (direkt oder indirekt) versuchen, Eigentumsrechte an den Marken von Energy Ports zu registrieren oder geltend zu machen (ganz oder teilweise) teilweise) in einer beliebigen Gerichtsbarkeit oder Versuch (direkt oder indirekt) Handelsnamen, Marken, Produkt- und Dienstleistungsnamen, Marken, Logos, Domainnamen oder andere Zeichen zu registrieren, geltend zu machen oder zu verwenden, die nach Ansicht von Energy Ports (vernünftig handeln) mit den Energy Ports-Marken identisch oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
9.3 Auf erste Anfrage von Energy Ports hat der Kunde alle in Artikel 9.1 genannten Daten innerhalb der von Energy Ports gesetzten angemessenen Frist zurückzugeben.
10. VERTRAULICHKEIT
10.1 Jede Partei (die „empfangende Partei“), die vertrauliche Informationen der anderen Partei (die „offenlegende Partei“) erhält, darf diese Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Vereinbarung gemäß deren Bedingungen verwenden und weitergeben. Die empfangende Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vor unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen, und hat in jedem Fall in Bezug auf diese vertraulichen Informationen die Sorgfalt walten zu lassen, die sie in Bezug auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwenden würde, niemals ohne ein angemessenes Maß an Sorgfalt walten zu lassen.
10.2 Artikel 10.1 gilt nicht für Informationen, für die die empfangende Partei nachweisen kann:
a) öffentlich zugänglich ist oder später wird, es sei denn, es handelt sich um einen Verstoß gegen Artikel 10.1;
(b) die empfangende Partei nach Treu und Glauben von einem Dritten, der in Bezug auf diese Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, erhalten hat oder später von ihr erhalten wird;
(c) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurde oder wird; oder
(d) der empfangenden Partei zuvor bekannt war, ohne dass eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bestand.
10.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach Artikel 10.1 beschränken nicht die Offenlegung vertraulicher Informationen, (a) die für die Verteidigung oder Durchsetzung der Rechte einer Partei aus einer Vereinbarung in einem Gerichtsverfahren erforderlich ist oder (b) gesetzlich oder aufgrund einer Regel einer Kotierungsbehörde oder Börse, der eine Partei unterliegt oder sich unterwirft, oder durch ein Gericht, einen Schiedsrichter, eine Aufsichtsbehörde oder eine Regierungsbehörde mit entsprechenden Befugnissen, denen eine Partei unterliegt oder sich unterwirft, erforderlich ist.
11. DATENSCHUTZ
11.1 Für die Zwecke dieses Artikels 11 haben die Begriffe „personenbezogene Daten“, „Verantwortlicher“ und „Prozess“ (einschließlich ihrer Konjugationen) dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO.
11.2 Jede Partei erkennt an, dass sie die verantwortliche Stelle in Bezug auf alle personenbezogenen Daten der anderen Partei ist, die von dieser erstgenannten Partei in Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verarbeitet werden, und dass sie diese Daten unter strikter Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften (einschließlich der DSGVO, soweit anwendbar) verarbeitet.
11.3 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Energy Ports die personenbezogenen Daten des Kunden oder die von ihm stammen, gemäß der auf der Website verfügbaren Datenschutzerklärung von Energy Ports verarbeitet, die von Zeit zu Zeit geändert werden kann.
12. GARANTIEN
12.1 Jede Partei erklärt und garantiert, dass:
(a) es ist ordnungsgemäß gegründet und besteht nach dem geltenden Recht des Landes seiner Gründung gültig;
(b) es über die erforderliche Kapazität, Stellung und Autorität verfügt und alle erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und Lizenzen eingeholt hat, um seine Verpflichtungen aus jeder Vereinbarung einzugehen, zu erfüllen und zu erfüllen; und
(c) der Abschluss und die Erfüllung einer Vereinbarung stehen nicht im Widerspruch zu (i) einem geltenden Recht, (ii) ihren Verfassungsdokumenten oder (iii) einer Vereinbarung, Lizenz oder Urkunde, die für sie oder eines ihrer Vermögenswerte bindend sind, und wird auch nicht dazu führen, dass eine Partei gegen sie verstößt.
12.2 Energy Ports erklärt und garantiert, dass:
(a) bei der Lieferung sind die Produkte neu (und daher nicht gebraucht oder renoviert), und das Eigentum an den Produkten ist frei von Pfandrechten, Sicherheitsinteressen, Belastungen, Belastungen und anderen Einschränkungen, sofern nicht in Artikel 5.3 etwas anderes festgelegt ist; und
(b) Während der Garantiezeit sind die Produkte vorbehaltlich des Artikels 12.3 frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern und entsprechen im Wesentlichen ihren jeweiligen Spezifikationen.
12.3 Die von Energy Ports gemäß Artikel 12.2 in Bezug auf die Produkte gewährten Garantien unterliegen den Garantiebedingungen und den weiteren Bestimmungen dieses Artikels 12, und der Kunde muss das in Anhang 2 (Garantiebedingungen) dargelegte Garantieverfahren einhalten, um Anspruch auf Abhilfe in Bezug auf Mängel zu haben. Die in den Garantiebedingungen festgelegten Abhilfemaßnahmen stellen, soweit nach geltendem Recht zulässig, die alleinige Haftung von Energy Ports und die alleinigen Rechtsbehelfe des Kunden in Bezug auf Produkte mit Mängeln dar.
12.4 Soweit nach geltendem Recht zulässig und sofern in einer Vereinbarung oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, sind alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Garantien und Bedingungen in Bezug auf die Produkte, einschließlich ihrer Konformität mit der Vereinbarung, Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, Marktgängigkeit oder Nichtverletzung von Rechten Dritter, ausdrücklich ausgeschlossen.
13. HAFTUNG
13.1 Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 12 und vorbehaltlich der weiteren Bestimmungen dieses Artikels 13 ist die Haftung von Energy Ports im Rahmen einer Vereinbarung für Schäden, die der Kunde erlitten hat, auf den niedrigeren Betrag begrenzt, (a) den der Kunde im Rahmen der Vereinbarung für die Produkte zahlt, für die die Entschädigung geltend gemacht wird, und (b) den Energy Ports im Rahmen einer Versicherungspolice von Energy Ports für den jeweiligen Schaden erhält, den niedrigeren Betrag.
13.2 Die Haftung von Energy Ports im Rahmen einer Vereinbarung für entgangene Gewinne, Umsatzverluste, Verlust erwarteter Einsparungen, Verlust des Firmenwerts, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Betriebsunterbrechung oder andere indirekte Schäden oder Verluste ist ausgeschlossen.
13.3 Nichts in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder in einer Vereinbarung schließt die Haftung einer Partei für Schäden oder Verluste aus, die auf Vorsatz, Betrug oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind oder die auf andere Weise gemäß den zwingenden Bestimmungen des geltenden Rechts nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
14. HÖHERE GEWALT
14.1 Wenn eine Partei ihren Verpflichtungen aus einer Vereinbarung durch ein Ereignis höherer Gewalt in Verzug gerät oder daran gehindert wird, ihren Verpflichtungen nachzukommen, wird die Verpflichtung zur Erfüllung dieser Verpflichtungen in dem Umfang ausgesetzt, in dem die Erfüllung durch dieses Ereignis verzögert oder verhindert wird. Die betreffende Partei informiert die andere Partei, sobald sie von dem Ereignis höherer Gewalt Kenntnis erlangt hat, die andere Partei schriftlich über das Ereignis höherer Gewalt und die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt für ihre Fähigkeit, ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.
14.2 Jede Partei wird ihre angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Folgen des Ereignisses höherer Gewalt für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus einer Vereinbarung zu verhindern und zu mildern, und so bald wie vernünftigerweise möglich nach dem Ende des Ereignisses höherer Gewalt die andere Partei schriftlich darüber informieren, dass das Ereignis höherer Gewalt beendet ist, und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag wieder aufnehmen.
15. KÜNDIGUNG
15.1 Unbeschadet der in einer Vereinbarung oder nach geltendem Recht vorgesehenen Kündigungsrechte kann eine Partei, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe, eine Vereinbarung ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention und mit sofortiger Wirkung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei:
(a) einen Verwalter, Kurator oder Insolvenzverwalter für das Unternehmen oder einen wesentlichen Teil seines Vermögens ernannt hat;
(b) aufgelöst wird oder einen Beschluss fasst oder einen Beschluss zur Auflösung oder Liquidation trifft (außer zum Zweck einer nach Treu und Glauben durchgeführten Fusion oder Umstrukturierung), oder ein zuständiges Gericht erlässt eine entsprechende Verfügung;
(c) Gegenstand einer behördlichen Anordnung oder eines Antrags auf Insolvenz oder Konkurs ist;
(d) nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder
(e) ihre Geschäftstätigkeit einstellt (oder einzustellen droht).
15.2 Die Kündigung oder der Ablauf einer Vereinbarung hat keinen Einfluss auf (i) die zum Zeitpunkt der Kündigung oder des Ablaufs der Vereinbarung aufgelaufenen Rechte oder Pflichten einer Partei aus der Vereinbarung, oder (ii) die Fortsetzung der Bestimmungen der Vereinbarung, die für die Auslegung oder Durchsetzung der Vereinbarung erforderlich sind oder deren Fortdauer aufgrund ihres Wortlauts oder ihrer Art vernünftigerweise beabsichtigt ist, fortzuführen.
16. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
16.1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und, sofern in einer Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, jede Vereinbarung unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht) auf jede Vereinbarung ist ausgeschlossen.
16.2 Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Kontroversen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder einer Vereinbarung oder deren Verletzung, Kündigung, Durchsetzung, Auslegung oder Gültigkeit, ob vertraglich oder außervertraglich, ausschließlich vor den zuständigen Gerichten des Bezirks Overijssel, Niederlande, zu verhandeln, sofern Energy Ports zusätzlich das Recht hat, in dringenden Fällen eine einstweilige Verfügung zu beantragen vor einem Gericht, das Gerichtsstand nach geltendem Recht.
ANLAGE 1
DEFINITIONEN
1. Zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen definierten Begriffen haben die Begriffe in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die mit einem Großbuchstaben beginnen, die folgende Bedeutung (einschließlich der Erwägungsgründe und Anlagen), sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
(a) „Angebot“ bezeichnet jedes Angebot oder Angebot, das von oder im Namen von Energy Ports von einem autorisierten Vertreter von Energy Ports für den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Energy Ports gemacht wird.
(b) „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ sind diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich der Garantiebedingungen, in der Fassung, die von Zeit zu Zeit gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen geändert werden können.
(c) „DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung).
(d) „Energy Ports“ bezeichnet Energy Ports B.V. oder von Zeit zu Zeit eine ihrer Tochtergesellschaften.
(e) „Energy Ports-Marken“ sind eingetragene oder nicht eingetragene Marken, Handelsnamen, Produktnamen, Servicenamen, Domainnamen, Marken, Logos oder andere Marken, die Energy Ports gehören oder von oder im Namen von Energy Ports verwendet werden.
(f) „Mehrwertsteuer“ ist (i) jede Steuer, die gemäß der EU-Richtlinie 2006/112/EG vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem erhoben wird, und (ii) jede ähnliche Umsatz- oder Gebrauchssteuer oder Steuern ähnlicher Art, die in einem Land erhoben wird, und (iii) jede Steuer, die als Ersatz für oder zusätzlich zu der unter den obigen Ziffern (i) oder (ii) genannten Steuer erhoben wird.
(g) „Katalogpreise“ sind die nicht ermäßigten Bruttopreise von Energy Ports für die Produkte, die von Energy Ports von Zeit zu Zeit festgelegt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, auch durch eine allgemeine Mitteilung über eine Website oder ein Kundenkonto.
(h) „Verbraucher“ bezeichnet eine natürliche Person, die zu anderen Zwecken als im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
(i) „Garantiezeit“ hat die Bedeutung, die ihm in den Garantiebedingungen zugewiesen wurde.
(j) „Garantiebedingungen“ sind die Garantiebedingungen von Energy Ports in Bezug auf die Produkte, die am Tag ihrer Lieferung im Rahmen einer Vereinbarung gelten und von Zeit zu Zeit auf der Website festgelegt sind. Die am Tag der Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geltenden Garantiebedingungen sind in Anhang 2 (Garantiebedingungen) aufgeführt.
(k) „Mangel (e)“ oder „Defekt“ bedeutet, dass ein Produkt nachweislich nicht den in Artikel 12.3 genannten Garantien entspricht.
(l) „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet in Bezug auf Energy Ports B.V. jede andere Person, die direkt oder indirekt die Kontrolle über Energy Ports B.V. hat, unter der Kontrolle von Energy Ports B.V. steht oder unter gemeinsamer Kontrolle mit Energy Ports B.V. steht in diesem Zusammenhang für den direkten oder indirekten (i) Besitz von mehr als 50% (fünfzig Prozent) des Nennwerts des ausgegebenen Aktienkapitals, (ii) Besitz von mehr als 50% (fünfzig Prozent) der Stimmrechte bei Hauptversammlungen oder (iii) Befugnis, die Mehrheit der Direktoren zu ernennen und die Abberufung oder anderweitige Anweisung des Aktivitäten von Energy Ports B.V.
(m) „Rechte an geistigem Eigentum“ sind (i) alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte überall auf der Welt, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht und unabhängig davon, ob sie eine Rechtsgrundlage haben oder nach Billigkeit, Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Gebrauchsmusterrechte, Rechte an Layoutdesigns (Topografien) integrierter Schaltungen, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an vertraulichen Informationen und Know-how, Designrechte, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Software), Nachbarrechte, Datenbankrechte oder andere Rechte an Zusammenstellungen von Daten, und alle Rechte ähnlicher Art und (ii) alle Anwendungen und Rechte an diesen oben genannten geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten, einschließlich Registrierungen, Erweiterungen und Erweiterungen, überall auf der Welt.
(n) „Kunde“ bezeichnet jede Person, der Energy Ports ein Angebot unterbreitet hat oder mit der Energy Ports eine Vereinbarung getroffen hat.
(o) „Vertrag“ bezeichnet jede Vereinbarung, einschließlich einer bestätigten Bestellung, die zwischen den Parteien über den Verkauf und die Lieferung von Produkten durch Energy Ports geschlossen wird.
(p) „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet ein Ereignis oder einen Umstand, auf den Energy Ports keinen Einfluss hat, einschließlich Streik, Aussperrung oder Arbeitskampf, höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Sturm und andere extreme Wetterbedingungen, Krieg, Militäraktionen, Handlungen von Regierungsbehörden, Aufruhr und Rebellion, Terrorismus, Epidemie, Pandemie, Explosion, Materialausfall oder Fehlfunktion von Fabriken, Maschinen oder Software, Versorgungsausfall oder Materialknappheit oder Engpässe von wesentlichen Lieferungen und Dienstleistungen (einschließlich Rohstoffe, Abfallentsorgung, Strom, Treibstoff oder Wasser) sowie wenn ein solches Ereignis oder ein solcher Umstand in Bezug auf die Lieferanten oder Subunternehmer von Energy Ports eintritt.
(q) „Parteien“ bezeichnet Energy Ports und den Kunden.
(r) „Person“ bezeichnet eine Einzelperson, Firma, Personengesellschaft, Treuhandgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Joint Venture, Unternehmen, Unternehmen, juristische Person, Unternehmen oder Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit, Verband, Organisation, Regierung, Staat, Behörde einer Regierung oder einer staatlichen Behörde, einer lokalen oder kommunalen Behörde oder einer anderen staatlichen Stelle, jeweils unabhängig davon, ob sie eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt oder nicht, und umfasst die gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger, Abtretungsempfänger und Bevollmächtigten in jeder Gerichtsbarkeit.
(s) „Produkte“ sind Befestigungsmaterialien und -systeme für Sonnenkollektoren und alle anderen Waren (einschließlich Ersatzteile), die Energy Ports von Zeit zu Zeit zum Verkauf anbietet.
(t) „Spezifikationen“ bezeichnet in Bezug auf jedes Produkt die schriftlichen funktionellen und technischen Spezifikationen des Produkts, wie sie in der von Energy Ports zu diesem Produkt bereitgestellten Dokumentation dargelegt und in einer Vereinbarung näher spezifiziert sind.
(u) „Verlust“ oder „Verluste“ bezeichnet alle Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Bußgelder, Strafen, Steuern, Veranlagungen, Kosten (einschließlich interner Kosten) und Ausgaben jeglicher Art (einschließlich Anwaltskosten sowie Gerichts- und Anmeldegebühren), unabhängig davon, wie sie entstehen.
(v) „Vertrauliche Informationen“ sind (i) die Bedingungen einer Vereinbarung und (ii) alle Informationen über eine Partei oder in Bezug auf die Geschäftsangelegenheiten einer Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen, die in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit einer Vereinbarung (direkt oder indirekt) der anderen Partei in irgendeiner Form (mündlich, elektronisch, schriftlich oder auf andere Weise) offengelegt oder von ihr anderweitig erlangt werden, einschließlich Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Abläufe, Pläne oder Absichten, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, geistige Eigentumsrechte (oder dadurch geschützte Werke), Marktchancen, Personal, Kunden, Lieferanten und Subunternehmer sowie alle aus dem Vorstehenden abgeleiteten Informationen, jeweils soweit diese Informationen unter den gegebenen Umständen für eine vernünftige Person vertraulich erscheinen oder ausdrücklich als vertraulich oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind.
(w) „Website“ bedeutet www.ENERGY Ports.com oder eine andere Website, die Energy Ports dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt.
(x) „Werktag (e)“ bezeichnet jeden Wochentag, außer Samstag und Sonntag sowie (offiziellen) Feiertagen in den Niederlanden.
2. In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen:
a) Es wird davon ausgegangen, dass auf die Wörter „einschließlich“, „umfasst“, „einschließlich“ und „einschließlich“ die Wörter „ohne Einschränkung“ folgen;
(b) eine Bezugnahme auf einen „Artikel“ oder einen „Anhang“ bedeutet einen Artikel oder Anhang dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen;
(c) Als Verweis auf ein gesetzliches Recht gelten alle Rechtsakte, Vorschriften, Regeln, untergeordneten oder delegierten Gesetze oder Entscheidungen und alle darauf beruhenden Regeln und Vorschriften sowie jede spätere Wiedereinführung oder Änderung derselben; und
(d) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Soweit in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Informationen, Bestätigungen, Angebote, Bestellungen, Annahme, Genehmigung oder Zustimmung „schriftlich“ oder „schriftlich“ erforderlich sind, umfasst dies auch deren Bereitstellung in einem allgemein zugänglichen, reproduzierbaren und speicherbaren digitalen Format auf einem dauerhaften Datenträger sowie deren Übermittlung per E-Mail oder jeder anderen Form der elektronischen Kommunikation, wie in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart..
ANLAGE 2
GARANTIEBEDINGUNGEN
A. UMFANG DER GARANTIE
1. Diese Garantiebedingungen (die „Garantiebedingungen“) gelten für jeden Verkauf von Produkten (wie unten definiert) durch Energy Ports B.V. („Energy Ports“) an Dritte („Käufer“). Die Garantiebedingungen sind integraler Bestandteil der zwischen Energy Ports und dem Käufer für den Verkauf von Produkten geschlossenen Vereinbarung (einschließlich einer bestätigten Bestellung) und unterliegen diesen (jeweils, einschließlich der geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Energy Ports, ein „Kaufvertrag“). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen eines Kaufvertrags und den Bestimmungen dieser Garantiebedingungen haben die früheren Bestimmungen Vorrang.
2. Diese Garantiebedingungen gelten nur für Kaufverträge, die direkt mit Energy Ports abgeschlossen werden. Kunden von Wiederverkäufern von Produkten sollten alle Garantieansprüche ausschließlich an den Wiederverkäufer richten, bei dem sie das entsprechende Produkt gekauft haben, und nicht an Energy Ports.
3. Unter den hier dargelegten Bedingungen garantiert Energy Ports, dass die Solarmodule und die Unterkonstruktions-/Montageprodukte für Solarmodule, die von Energy Ports im Rahmen des Kaufvertrags geliefert wurden (die „Produkte“), frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und den funktionalen und technischen Spezifikationen entsprechen, die in der von Energy Ports zu den Produkten bereitgestellten Produktdokumentation (die „Spezifikationen“) für einen Zeitraum von 12 (zwölf) festgelegt sind, und 15 (fünfzehn) Jahre jeweils ab dem Datum der Lieferung durch Energy Ports oder für einen längeren Zeitraum, der nachweislich nach geltendem Recht vorgeschrieben ist (die „Garantiezeit“).
B. GARANTIEVERFAHREN
4. Jede nachweisbare Nichteinhaltung der Garantie gemäß Artikel 3 dieser Garantiebedingungen durch ein Produkt (ein „Defekt“ oder ein „defektes Produkt“) muss Energy Ports vom Käufer schriftlich (auch per E-Mail) gemeldet werden, sobald der Käufer davon Kenntnis erlangt, wobei die Mitteilung alle dem Käufer nach vernünftigem Ermessen bekannten Informationen über den angeblichen Mangel enthalten muss, einschließlich, falls zutreffend, Fotos oder Videoaufzeichnungen des angeblichen Mangels.
5. Der Käufer stellt Energy Ports unverzüglich alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung und unterstützt Energy Ports in Bezug auf (angeblich) defekte Produkte (einschließlich des Zugangs zu den Installationseinrichtungen und Standorten), die Energy Ports vernünftigerweise anfordert, damit Energy Ports etwaige Garantieansprüche beurteilen kann. Auf Anfrage von Energy Ports muss der Käufer die angeblich defekten Produkte auch zur Untersuchung an Energy Ports oder an einen von Energy Ports benannten Dienstleister auf Kosten von Energy Ports und gemäß den Anweisungen von Energy Ports senden.
6. Energy Ports oder der von ihm beauftragte Dienstleister prüfen, ob angeblich defekte Produkte tatsächlich von der in diesen Garantiebedingungen vorgesehenen Garantie abgedeckt sind, und informieren den Käufer schriftlich über das Ergebnis dieser Bewertung. Für den Fall, dass Energy Ports oder der von ihm beauftragte Dienstleister feststellt, dass solche Produkte als defekte Produkte gelten, legt Energy Ports die Gewährleistungsverpflichtung in Bezug auf den Mangel fest, auf die der Käufer gemäß diesen Garantiebedingungen Anspruch hat. In Bezug auf Produkte, für die Energy Ports den angeblichen Mangel nicht bestätigen kann: (i) Energy Ports sendet das Produkt (falls das Produkt zur Bewertung an Energy Ports geschickt wurde) auf Kosten des Käufers an den Käufer zurück, und (ii) der Käufer erstattet Energy Ports auf seine erste Anfrage umgehend die angemessenen Kosten, die Energy Ports für die Prüfung des Garantieanspruchs entstanden sind.
7. Jeder Mangel, der möglicherweise durch den Transport von Produkten verursacht wurde, muss Energy Ports innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden, sofern Energy Ports für diesen Transport verantwortlich ist, und in diesem Fall immer unter Beifügung von Fotos oder Videoaufzeichnungen des angeblichen Mangels. Energy Ports haftet nur dann für Mängel, die durch den Transport verursacht werden, wenn der Transport von oder im Namen von Energy Ports durchgeführt wurde und der Käufer für diesen Transport nicht verantwortlich war.
8. Ein Garantieanspruch berechtigt den Käufer nicht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag auszusetzen.
C. GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN
9. Nachdem Energy Ports festgestellt hat, dass ein angeblicher Mangel als Mangel zu qualifizieren ist, für den die Garantie von Energy Ports gemäß diesen Garantiebedingungen gilt, wird Energy Ports nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten so bald wie praktisch möglich:
(a) das defekte Produkt reparieren;
(b) das defekte Produkt durch ein neues, ähnliches Produkt ersetzen. In diesem Fall muss der Käufer das defekte Produkt auf seine Kosten an Energy Ports zurücksenden; oder
(c) Wenn nach Ansicht von Energy Ports eine Reparatur oder ein Austausch nach vernünftigem Ermessen nicht möglich ist, erstatten Sie dem Käufer den Kaufpreis für das defekte Produkt abzüglich des anteiligen Betrags (berechnet auf der Grundlage einer linearen Wertminderung über den gesamten Garantiezeitraum) für den Zeitraum, in dem der Käufer das Produkt ohne Mängel verwenden konnte. In diesem Fall muss der Käufer das defekte Produkt auf eigene Kosten an Energy Ports zurücksenden.
10. Energy Ports und der Käufer können auch schriftlich vereinbaren, dass der Käufer das defekte Produkt behält und dass Energy Ports einen Teil des Kaufpreises für dieses Produkt zurückerstattet.
11. Der Käufer verpflichtet sich, Energy Ports auf seine Kosten jede angemessene Zusammenarbeit (einschließlich des Zugangs zu den Installationseinrichtungen und Standorten) zu gewähren, die zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen in Bezug auf defekte Produkte erforderlich ist.
12. Für ein Produkt, das im Rahmen der Garantie ersetzt oder repariert wurde, gilt die ursprüngliche Garantiezeit (d. h. die Garantiezeit, die ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung des Produkts beginnt).
13. Sofern im Kaufvertrag nicht anders vereinbart oder aufgrund zwingender Verpflichtungen nach geltendem Recht vorgeschrieben, stellen die in diesen Garantiebedingungen festgelegten Garantieverpflichtungen die alleinige Haftung von Energy Ports und die alleinigen Rechte des Käufers in Bezug auf Mängel dar.
D. GARANTIEAUSSCHLÜSSE
14. Für einen Defekt gilt keine Garantie und Energy Ports haftet nicht für:
(a) das Energy Ports nicht innerhalb des Garantiezeitraums gemäß diesen Garantiebedingungen gemeldet wurde;
(b) das die Funktionalität des Produkts nicht beeinträchtigt, einschließlich geringfügiger Mängel wie Kratzer, Flecken, oberflächliche Korrosion, Verfärbungen usw.;
(c) das Ergebnis des Transports des Produkts ist, mit Ausnahme des Transports unter der Verantwortung von Energy Ports;
(d) die durch Produkte, Komponenten oder Materialien Dritter entstehen, die der Käufer in Verbindung mit dem Produkt verwendet hat und die nicht von oder im Namen von Energy Ports für eine solche Verwendung geliefert wurden oder deren Verwendung nicht ausdrücklich von Energy Ports genehmigt wurde;
(e) wenn das Produkt nicht gemäß den Spezifikationen oder auf eine andere Weise als die normale, bestimmungsgemäße Verwendung verwendet wird;
(f) das auf unsachgemäße Handhabung, Lagerung, Montage, Verladung oder Installation des Produkts oder auf eine Lagerung, Montage, Verladung oder Installation zurückzuführen ist, die nicht den Anweisungen von Energy Ports entspricht;
(g) das entsteht, wenn das Produkt auf einem Gebäude, Dach oder einer anderen Konstruktion montiert wird, die dafür nicht geeignet ist;
(h) die sich aus Änderungen, Ersetzungen (einschließlich des Austauschs von Teilen) oder Reparaturen am Produkt ergeben, die nicht von Energy Ports oder im Namen von Energy Ports oder mit ausdrücklicher Genehmigung von Energy Ports vorgenommen wurden;
(i) die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich (ohne Einschränkung) Hagel, Blitz, Sturm, Überschwemmung, Explosionen, Feuer, Vandalismus, extreme Windgeschwindigkeiten oder Temperaturen, andere extreme Wetterbedingungen oder jede andere Form höherer Gewalt, die im Kaufvertrag genannt ist oder nach geltendem Recht anwendbar ist;
(j) das auf mangelnde gründliche professionelle Wartung, Nichtbeachtung der geltenden Installations- und/oder Montageanweisungen, ungelernter, unüberlegter oder unsachgemäßer Gebrauch, normale Abnutzung und Alterung, schlecht durchgeführte Montage oder Schäden durch chemische, elektrische, elektrolytische, korrosive und/oder Umwelteinflüsse zurückzuführen ist; und/oder
(k) Dies tritt auf, wenn nicht die richtigen Zahlen oder Komponenten verwendet wurden, wie in den Montageanleitungen und Rechnern vorgeschrieben, oder wenn das Gebäude, das Dach, die Überdachung oder die Konstruktion nicht für die Platzierung von Sonnenkollektoren zusammen mit den Produkten geeignet sind.